Eherecht: Steuerklassen
Welche Kombination lohnt sich für Ehepaare?
Der große Tag soll für Paare perfekt werden. Monatelang wird alles minutiös vorbereitet: das Hochzeitskleid muss ausgesucht, die Tischordnung geplant, der richtige DJ ausgewählt und die passende Location gebucht werden. Darüber hinaus solltet ihr jedoch nicht vergessen, auch an die Zeit nach der Hochzeit zu denken! Die damit verbundenen Formalitäten machen zwar weniger Spaß als die Planung der Feier, sind aber von besonderer Bedeutung. Worüber ihr euch auf jeden Fall rechtzeitig Gedanken machen solltet, ist die Wahl der richtigen Steuerklassen. Kombiniert ihr diese geschickt, profitiert ihr von gewissen Vorteilen. Worauf zu achten ist, verraten wir euch im Folgenden.
Allgemeine Informationen zu den Steuerklassen in Deutschland
Arbeitnehmer müssen Lohnsteuer zahlen. Mit diesem Geld trägt der Staat unter anderem Ausgaben für Infrastruktur, Bildung sowie innere Sicherheit. Wie hoch die zu zahlende Lohnsteuer für jeden Einzelnen ausfällt, hängt von seiner Steuerklasse ab. In Deutschland gibt es insgesamt sechs Steuerklassen. Wer in welche davon eingruppiert wird, hängt in erster Linie von seinem Familienstand ab.
Alleinstehende Personen gehören automatisch in Steuerklasse I. Hierbei handelt es sich um die Steuerklasse mit den wenigsten Freibeträgen, die Steuerlast ist entsprechend hoch. Steuerklasse II wird für Alleinerziehende angesetzt. Sie profitieren von einem besonderen Entlastungsbetrag, es bleibt also im Vergleich mehr netto vom brutto übrig.
Eine Besonderheit besteht bei Personen, die mehr als einen Job haben. Sie werden nämlich in zwei Steuerklassen eingruppiert: Für das Einkommen aus Job 1 wird die reguläre Steuerklasse angesetzt, während Job 2 Steuerklasse VI zugeordnet wird. In dieser Klasse fallen sehr hohe Abzüge an. Aus diesem Grund sollte Steuerklasse VI für den Job gewählt werden, in dem am wenigsten verdient wird.
Und wie verhält es sich für Ehepaare? Diese haben, im Gegensatz zu Alleinstehenden und Alleinerziehenden, die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Steuerklassen zu wählen. Dabei sind jedoch nur bestimmte Kombinationen erlaubt, die wir euch nun näher erklären.
Die Standardlösung: Steuerklasse IV und IV
Wenn ihr geheiratet habt, werdet ihr beide vom Finanzamt automatisch in die Steuerklasse IV eingruppiert. Diese Kombination lohnt sich vor allem für euch, wenn ihr ein ungefähr gleiches Einkommen erzielt. In der Regel sollte der Unterschied bei maximal zehn Prozent liegen. Bei beiden Partnern werden die gleichen Abzüge angesetzt.
Beachtet jedoch Folgendes: Schon bei geringfügigen Unterschieden hinsichtlich des Gehalts zahlt ihr beide zu viel Lohnsteuer. Um euch das Geld vom Finanzamt zurückzuholen, müsst ihr eine Steuererklärung einreichen.
Bei großen Gehaltsunterschieden: Steuerklasse III und V
Über diese Kombination solltet ihr euch Gedanken machen, wenn es große Unterschiede zwischen eurem Einkommen gibt. In der Regel wird davon ausgegangen, dass sich die Kombination aus Steuerklasse III und V lohnt, wenn ein Partner etwa 60 Prozent und der andere circa 40 Prozent des gemeinsamen Einkommens erwirtschaftet. Gleiches gilt, wenn die Schere noch weiter auseinanderklafft.
Verdienst du mehr als dein Partner, solltest du dich dann für Steuerklasse III entscheiden. Hier ist die Steuerlast auf Grund eines höheren Grundfreibetrags sehr viel geringer. Der Partner, der weniger verdient, wird dann Steuerklasse V zugeordnet. Hier fallen höhere Abzüge an, die aber aufgrund des niedrigeren Einkommens weniger stark ins Gewicht fallen.
Hier ist jedoch Folgendes zu berücksichtigen: Je größer der Unterschied zwischen den Gehältern ist, desto höher fällt die Steuernachzahlung, die am Ende des Jahres geleistet werden muss, aus. Pro Monat bleibt euch dann also mehr Geld übrig, dafür müsst ihr aber unter Umständen mit einer satten Nachzahlung rechnen.
Die oft vernachlässigte Kombination: Steuerklasse IV mit Faktor
Es gibt noch eine dritte Möglichkeit, auf die Ehepaare bislang jedoch noch nicht oft zurückgreifen: die Kombination IV und IV mit Faktor. In diesem Fall wird die Steuerlast gerecht auf beide Partner verteilt. Entscheidend ist, wie hoch ihr Anteil am gemeinsamen Einkommen ist. Der große Vorteil des Faktorverfahrens besteht darin, dass sich hohe Nachzahlungen am Ende des Jahres so vermeiden lassen.
Diese Steuerklassenkombination lohnt sich in der Regel dann, wenn ihr beide nicht gleich viel verdient, der Unterschied aber nicht so groß ist, dass sich der Wechsel zu Klasse III und V anbieten würde.
Wie können Ehepaare die Steuerklasse wechseln?
Wir haben bereits erwähnt, dass ihr nach eurer Hochzeit automatisch in die Steuerklasse IV eingruppiert werdet. Handelt es sich hierbei jedoch nicht um die beste Lösung für euch, müsst ihr einen Steuerklassenwechsel durchführen. Das ist einmal im Jahr möglich und muss bis zum 30. November erledigt sein. Es muss ein entsprechender Antrag beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Ihr Lieben, wir hoffen, wir konnten euch mit diesem Artikel einen guten Überblick zum Thema "Steuerklassen - Welche Kombination lohnt sich für Ehepaare?" geben!
Möchtet ihr noch mehr zum Thema erfahren? Dann empfehlen wir euch, einen Blick in den kostenlosen Ratgeber von familienrecht.net zu werfen. Dort wird unter anderem erklärt, bei welcher Steuerklassenkombination eine Steuererklärung Pflicht ist. Außerdem zeigen anschauliche Praxisbeispiele, wann sich welche Kombination tatsächlich lohnt.
Diesen Beitrag hat uns der "Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V." kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Autor ist Herr Alexander Kretschmar. Unseren herzlichsten Dank dafür!
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